Wir 
                    laden Sie ein, unsere Sportlerinnen und Sportler als Förderer 
                    mit einer Spende zu unterstützen. 
                  Gerne 
                    schicken wir Ihnen einen Überweisungsträger 
                    zu oder stellen Ihnen Sportler oder ein Projekt vor, welche(s) 
                    Sie mit einer Spende unterstützen können. 
                   
                    
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Spenden 
                    sind steuerlich abzugsfähig.  Bis 
zu einem Betrag in Höhe von 200,00 € genügt zur Geltendmachung 
Ihrer Steuervorteile der Einzahlungsbeleg an die Sportstiftung Berlin mit Angabe 
des Verwendungszweckes. Ab 201,00 € oder auf Wunsch erhalten Sie von der 
Sportstiftung Berlin eine Spendenbescheinigung.  Steuervorteil: 
    Gemeinnützigen Stiftungen werden Steuervergünstigungen gewährt.Wer eine gemeinnützige Stiftung unterstützt, genießt folgende Steuervorteile: 
 
1. Sonderausgabenabzug: Zuwendungen 
in das Grundstockvermögen einer Stiftung können bis zu 1 Million 
€ geltend und über 10 Jahre abgesetzt werden (bei Ehegatten 2 Millionen Euro) 
2. 
Vereinheitlichung und Anhebung des Spendeabzugs auf 20%: Zuwendungen 
können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Steuerpflichtigen
als Sonderausgaben abgezogen werden. 
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